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Bank deutscher Länder ArtikelBuch-Tipp: Deutsche Bundesbank: Landeszentralbanken vor einer Strukturreform? Um ausführliche Informationen zu dem Buch " Deutsche Bundesbank: Landeszentralbanken vor einer Strukturreform?" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zu dem entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. Die Bank deutscher Länder (BdL) wurde am 1. März 1948 in Frankfurt am Main gegründet und war eine Vorläuferin der Bundesbank.
Zentrale Aufgabe der Bank war die Währungspolitik in dem amerikanischen und britischen Sektor. Am 1. November 1948 schloss sich auch der französisch besetzte Teil Deutschlands der Zentralbank an. Bis 1951 unterlag sie den Weisungsbefugnissen der Alliierten. Danach war sie unabhängig und unterstand auch nicht der Weisungsbefugnis der damaligen Bundesregierung.
BdL-Organe waren das Direktorium und der Zentralbankrat .
Dem Zentralbankrat gehörten die neun Präsidenten der Landeszentralbanken an, welche einen Präsidenten wählten. Dieser war dabei aber nicht Präsident einer der Banken. Für wesentliche Entscheidungen war der Zentralbankrat zuständig. Dieser bestimmte wiederum den Präsidenten des Direktoriums und seinen Stellvertreter. Der Direktoriumspräsident bestimmte dann die weiteren Mitglieder des Direktoriums. Die Aufgabe des Direktoriums war die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrates.
Das Grundkapital der BdL von 100 Tausend DM war in dem Besitz der Zentralbanken. Zu Beginn der BdL waren etwa 300 Mitarbeiter beschäftigt. Sitz der Bank deutscher Länder war die ehemalige Reichsbankhauptstelle in der Taunusanlage von Frankfurt am Main. 1949 waren hier bereits etwa 1.450 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Landeszentralbanken waren Einrichtungen der Länder, während die Bank deutscher Länder eine Einrichtung des Bundes war. Die Einführung der Deutschen Mark in dem Juni 1948 machte eine Überordnung über die Landeszentralbanken notwendig, wodurch die Bank gegründet wurde und die Rechte der Zentralbanken beschränkt wurden.
Zum 1.08 1957 wurden die Bank deutscher Länder, die Zentralbanken und die Berliner Zentralbank mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank durch die Deutsche Bundesbank abgelöst.
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